Warnungstermine
Ist die Versetzung eines Schülers gefährdet, so benachrichtigt die Schule rechtzeitig ihn und seine Erziehungsberechtigten. Diese Benachrichtigung erfolgt
Zeigt sich bei Nicht-Gewarnten später ein so rapider Leistungsabfall, dass die Versetzung jetzt gefährdet erscheint, so werden die Erziehungsberechtigten spätestens vier Wochen vor Beginn der Sommerferien benachrichtigt.
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